Zertifizierung Brandschäden

Im März standen vier Tage Fortbildung mit zwei Seminaren in Leipzig an:

Ziel der Seminare war der Überblick über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes, das Vermitteln von Methoden, wie die gesetzliche Aufgabe zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gelöst werden kann, das Aufzeigen von Schutzmaßnahmen und das Vermitteln von Methoden zur Auswahl der "richtigen, gefährdungsbezogenen Schutzmaßnahmen" bei Brandschäden, Gebäudeschadstoffen und künstlicher Mineralwolle.

Viele unbedenkliche Materialien können durch einen Brand zu Gefahrenstoffen werden. Daher dürfen die Koordinierung, Leitung und Aufsicht bei Brandschadensanierungen und Aufräumen-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten an kalten Brandstellen nur von sachkundigen Personen nach DGUV Regel 101-004 durchgeführt werden. Und das ist auch gut so, da dadurch gesundheitliche Risiken für die Mitarbeitenden vermindert bzw. vermieden werden können.

Vier Tage Seminar, drei Abende Lernen für die Prüfung - einfach war es nicht. Sandra hat viel über Gefahrenstoffe wie PAK, PCP, PCB, Schimmel und Taubenkot, Schutzmaßnahmen und Entsorgung gelernt. Sie hat die Prüfung erfolgreich bestanden und ist jetzt sachkundig nach DGUV Regel 101-004 sowie fachkundig gemäß TRGS 521. Glückwunsch!

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