13. August 2017
Seit dem 01.10.2016 ist ein Überspannungsschutz verpflichtend. Aber für welche Fälle gilt dies? Von dieser Pflicht umfasst sind ausschließlich neue Gebäude und Elektroinstallationen, wenn die Auswirkungen der Überspannungen Einfluss haben auf:
Menschenleben, zum Beispiel Anlagen für Sicherheitszwecke, medizinische Bereiche,
öffentliche Einrichtungen und Kulturbesitz,
Gewerbe- oder Industrieaktivitäten (Hotels, Banken, Industriebetriebe),
Ansammlungen von Personen, zum Beispiel in großen Wohn- und Bürogebäuden, Schulen, Kirchen,
Einzelpersonen, z. B. in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II errichtet sind.
Alles klar? Was sind Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II? Wer hätte das gedacht: Dazu gehören Computer, Heizung, Gebäudesteuerung und auch empfindliche Küchengeräte. Somit braucht jedes neu gebaute Einfamilienhaus einen Überspannungsschutz, denn eine Heizung hat ja nunmal jeder. Ohne eingebauten Überspannungsschutz wäre die Elektroinstallation nicht mehr normgerecht.
Aber ein Schutz gegen Überspannung ist immer noch besser als eine defektes Gerät. Und wenn Sie jetzt sagen: „Wie hoch ist denn bitte die Wahrscheinlichkeit, dass bei mir der Blitz einschlägt?“ Dann sagen wir Ihnen: „Vergessen Sie nicht die indirekten Blitzeinschläge!“ Gefährlich sind nämlich nicht nur die direkten Blitzeinschläge, sondern eben auch die Indirekten. Blitzeinschläge in der Umgebung sind viel häufiger als ein direkter Einschlag in ein Gebäude. Dabei entstehen kurzzeitige Spannungserhöhungen, die für einen Defekt an einem Gerät ausreichen. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. In der Umgebung schlug der Blitz ein: Zwei Computer, der Router, der DVBT-Receiver sowie der DVD-Player waren hinüber. Solche Geräte überstehen zwar kurzfristige Überspannungen bis 1500 V, bei Blitzeinschlägen werden diese Werte jedoch um ein Vielfaches überschritten.
Mehr als 450.000 Schäden, die auf einer Überspannung beruhen, werden den Versicherungsgesellschaften jedes Jahr gemeldet. Und obwohl es eine Blitzeinschlag-Karte gibt, ist der Nachweis eines Überspannungsschadens nicht immer einfach. So musste ich die defekten Geräten von zwei Gutachtern untersuchen lassen, damit der Schaden reguliert wurde. Nur die Telekom hat anstandslos innerhalb von drei Tagen den Router ausgetauscht. Die Bearbeitungszeit bei der Hausratversicherung zog sich über zwei Monate. Das alles wäre mir erspart geblieben, wenn der Vermieter einen Überspannungsschutz gehabt hätte.
Und wie genau der Überspannungsschutz funktioniert, erfahren Sie in dem Video "E‑Handwerke liefern Schutz vor Überspannung" bei Youtube.